Die Weiterbildungsmöglichkeit
Ein Praxisinhaber besitzt die Weiterbildungsermächtigung für ein Jahr HNO-Basistätigkeit sowie ein Jahr HNO-Fachtätigkeit. Die Ermächtigung des zweiten Praxisinhabers ist beantragt.
Die Praxis und das OP Zentrum freut sich über Bewerbungen von ärztlich tätigen Assistentinnen und Assistenten (auch Halbtagstätigkeit möglich).