Nasenmuschelverkleinerung
Während operative Korrekturen der Nasenscheidewand in der Regel erst nach Abschluss des Mittelgesichtswachstums (d. h. nach Erreichen der Volljährigkeit) vorgenommen werden sollten, sind Verkleinerungen der Nasenmuscheln auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Während dieser kurze ambulante Eingriff bei Erwachsenen meist in örtlicher Betäubung oder leichter Sedierung durchgeführt werden kann, ist bei Kindern meist eine Kurznarkose sinnvoll. Im Anschluss an eine Nasenmuschelverkleinerung ist eine nachfolgende postoperative HNO-ärztliche Kontrolle und Nasenpflege notwendig. Eine Arbeitsunfähigkeit besteht meist nur für wenige Tage, je nach beruflicher Belastung.