Korrektur der Nasenscheidewand (Septumplastik)
Liegt eine Verkrümmung der Nasenscheidewand (Nasenseptumdeviation) mit Behinderung der Nasenatmung vor, ist es sinnvoll diese Verkrümmung operativ zu korrigieren. Meist wird dieser kurze, ambulant durchführbare Eingriff mit einer Verkleinerung der Nasenmuscheln (Nasenmuschelreduktion) kombiniert. Dabei erfolgt der operative Zugang über einen kleinen Schleimhautschnitt in der Nase, d. h. ein äußerlich erkennbarer Hautschnitt ist nicht erforderlich. Sollte neben einer inneren, auch eine äußere Verkrümmung oder Höckerbildung der Nase vorhanden sein, kann diese meistens in gleicher Sitzung ebenfalls behoben werden (Septorhinoplastik).
Im Anschluss an eine Nasenoperation ist in den ersten Tagen nach der Operation eine regelmäßige HNO-ärztliche Kontrolle und Nasenpflege erforderlich, um ein optimales Operationsergebnis zu erreichen. In der Regel beträgt die Arbeitsunfähigkeitsdauer 7–14 Tage, je nach beruflicher Belastung und Heilungsverlauf.